Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich ein Vermächtnis, was ein Erbe? Worin besteht der Unterschied? Was bedeutet Legat und warum ist eine Testamentsspende wichtig für gemeinnützige Organisationen. Hier werden wichtige Begriffe definiert und Antworten rund um das Thema Testamentserstellung und Testamentsspende gegeben.

Begriffe

Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten festlegen, wer Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens nach Ihrem Tod erhalten soll. Es ermöglicht Ihnen innerhalb des gesetzlichen Rahmens Ihre finanzielle Nachfolge selbst zu bestimmen. Sie können neben Ihrer Familie und nahestehenden Personen auch Organisationen einsetzen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Als Erbe oder Erbin bezeichnet man eine Person, die das gesamte Vermögen der vererbenden Person oder einen bestimmten Anteil davon erhält. Als Erbe oder Erbin ist man Rechtsnachfolger*in für alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. So ist diese Person verpflichtet, sich um alle laufenden Geschäfte und Verträge, Bankkonten und um das Begräbnis und die Grabpflege des oder der Verstorbenen zu kümmern.

Mit einem Vermächtnis - früher auch Legat genannt - kann jemandem einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache hinterlassen werden. Der oder die Vermächtnisnehmer*in hat dann das Recht auf diesen Betrag oder diese bestimmte Sache (z.B. ein Sparbuch oder ein Schmuckstück), tritt aber nicht das Erbe an und hat auch keinen Rechtsanspruch auf einen Erbanteil.

Ein Legat ist der alte Begriff für Vermächtnis. Von einem Legat/Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft erhalten soll. Der/die solcherart Bedachte ist die Legatar*in. Die/der Legatar*in hat keinen Erbanspruch.

Sie können in Ihrem Testament eine Person oder auch eine Organisation als Ersatzerbe oder Ersatzerbin einsetzen. Ein Ersatzerbe, eine Ersatzerbin erbt nur im Fall, wenn die von Ihnen als Erbe, Erbin eingesetzte Person nicht erben kann (z.B. weil sie schon verstorben ist) oder will.

Eine Vorsorgevollmacht regelt im Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit, wer für den Vollmachtgeber in welchem Umfang handeln darf. Es verhindert das Einleiten eines Erwachsenenvertreterverfahrens. Es empfiehlt sich diese von einem Notar, einer Notarin aufsetzen zu lassen.

Eine Patientenverfügung wird im Rahmen eines ärztlichen Gesprächs aufgesetzt. Hier geht es z.B. um die Ablehnung konkreter Behandlungsmethoden und das Mitspracherecht bei medizinischen Behandlungen.

Testamentserstellung

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Testamentsspenden zur Beratung zur Verfügung. Als nichtjuristische Organisation können und dürfen wir jedoch keine rechtliche Beratung leisten. Für eine individuelle Beratung in rechtlichen Fragen verweisen wir auf Notare und Notarinnen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Notar, einer geeigneten Notarin.

Wenn Sie unseren Testamentsratgeber bestellen, erhalten Sie einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem*r Notar*in. Hier können Sie Ihren Testamentsratgeber anfordern.

Zuerst ist zu sagen das es zwei rechtsgültige Formen eines Testamentes gibt: das eigenhändige Testament und das fremdhändige Testament.

Eigenhändiges Testament: Der gesamte Text muss von der/dem Testamentsverfasser*in eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss.

Wurde das Testament gedruckt oder handschriftlich von einer dritten Person geschrieben, liegt ein fremdhändiges Testament vor. Hier sind mehrere Vorschriften zu beachten:

Um sicherzustellen, dass das Testament im Ablebensfall auch wirklich berücksichtigt wird, ist es ratsam, das Testament bei einem Notar, einer Notarin oder einem Anwalt, einer Anwältin zu hinterlegen. Natürlich kann es auch zu Hause aufbewahrt werden, aber hier besteht die Gefahr, dass es „verloren geht“ oder nicht gefunden wird. Sinnvoll ist daher die Hinterlegung bei einem Anwalt, einer Anwältin oder einem Notar, einer Notarin und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Im Todesfall wird dann das Testament automatisch an den Notar oder die Notarin übermittelt, der oder die die Verlassenschaft abwickelt.

Für ein eigenhändiges - also komplett handschriftliches - Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Es empfiehlt aber ein Testament mit juristischer Beratung aufzusetzen. Ein einfaches Testament bei einem Notar, einer Notarin kostet inklusive Beratung, Hinterlegung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister circa 500 Euro. Der Preis richtet sich aber nach dem Vermögen, das zu vererben es gilt. Dies ist daher nur als Richtwert zu deuten.

Bestellen Sie unseren Testamentsratgeber und erhalten damit einen Gutschein für eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar oder einer Notarin.

Durch ein Vermächtnis/Legat
Ein Vermächtnis liegt vor, wenn Sie jemandem einen Vermögensteil zuwenden, ohne sie oder ihn als Erbin oder Erbe einzusetzen. Es ist eine beliebte Form, um im Testament Freunde, Freundinnen, Verwandte, gemeinnützige Organisationen u.a. zu bedenken.

Durch eine Schenkung
Wenn Sie sich schon zu Lebzeiten an Wohltätigkeitsprojekten beteiligen möchten, können Sie einen Teil Ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation als Schenkung vermachen. Ihre Schenkung ist steuerfrei und kommt somit vollständig dem guten Zweck zugute. Für genauere Information bitten wir Sie den Testamentsratgeber anzufordern.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, ROTE NASEN im Testament zu bedenken, so benötigen Sie bei der Errichtung Ihres Testaments folgende Angaben:

ROTE NASEN Clowndoctors  - Gemeinnütziger Verein - Wattgasse 48, A-1170 Wien
ZVR-Zahl: 599371232 - IBAN: AT55 20111 82224146702 - BIC: GIBAATWWXXX

Prinzipiell ja! Aber besonders flexible und dadurch effektiv sind ungebundene und nicht zweckgewidmete Spenden. Deshalb möchten wir Sie bitten, in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Ihnen ein bestimmtes Programm sehr am Herzen liegt, um über die Möglichkeit einer zweckgewidmeten Testamentsspende zu sprechen.

Ja, das ist möglich. Wir sorgen dafür, dass die vererbten Gegenstände sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft werden. Der Erlös fließt dann in unsere Arbeit und bringt das Lachen dorthin, wo es zwar nicht vermutet, aber dringend gebraucht wird.

Nein. Ein Testament ist eine private Angelegenheit und Sie sind keinesfalls verpflichtet, uns darüber zu informieren. Sollten Sie uns allerdings in Kenntnis setzen, können wir Sie über unsere Tätigkeiten regelmäßig informieren und Sie zu Veranstaltungen einladen. Zusätzlich freuen wir uns, wenn wir unsere Spender*innen entsprechend würdigen können.

Im Erbfall informiert das Nachlassgericht, der zuständige Notar, die zuständige Notarin oder der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin die Erben und Erbinnen, sowie Vermächtnisnehmer*innen. Auch wenn kein notarielles Testament verfasst wurde, ist derjenige oder diejenige, der oder die das Testament findet oder es in Verwahrung hat, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. 

Warum ROTE NASEN im Testament bedenken?

Einen Teil des eigenen Nachlasses für den guten Zweck zu spenden ist eine besondere Art zu spenden. Ihre Spende hilft über Ihr eigenes Leben hinaus. Für ROTE NASEN sind Testamentsspenden besonders kostbar.

Sie bestimmen selbst darüber, wo ihr Erbe eingesetzt werden soll. Sind Ihnen zu Lebzeiten z.B. die Kinder auf der Onkologie besonders wichtig, können Sie dies auch in ihrem Vermächtnis vermerken. Ungewidmete Spenden sind für die ROTE NASEN allerdings genauso wichtig – da sie dorthin kommen, wo sie gerade am dringendsten gebraucht werden.  

Sie bleiben unvergessen und leben im Lachen eines Kindes weiter. Ihr Vermächtnis bringt Hoffnung und Zuversicht zu leidenden Menschen und ihre Werte werden weitergetragen – auch wenn Sie einmal nicht mehr sind.

Wir erfüllen Ihren letzten Willen vertraulich und mit Sorgfalt. Ihre Wünsche zählen und wir halten Ihr Leben in schöner Erinnerung. Sollten Sie keine Erben oder Erbinnen haben, fällt ihr Vermögen nicht an den österreichischen Staat, sondern tut in Ihrem Namen Gutes. Wir kümmern uns diskret und respektvoll um alle nötigen Angelegenheiten wie zum Beispiel den Verkauf einer Liegenschaft. Und Ihre Unterstützung ist steuerfrei.

Gerne bin ich für Sie jederzeit da, um Fragen vertraulich zu beantworten.

Selina Brandauer
Fundraising und Projektspenden
T: 01 318 0 3 13 - DW 33| M: 0660 887 38 75
abaton-monitoring