Mein letzter Wille schenkt Hoffnung! Die Testamentsspende.

03.August 2023

Wussten Sie, dass Sie mit einem Teil Ihres Erbes eine gemeinnützige Organisation begünstigen können?

Seinen eigenen Nachlass zu regeln, fühlt sich gut an – wenn dabei aber noch eine gemeinnützige Organisation bedacht wird, ist dies eine ganz besondere Art des Gebens. Ein Testament zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung, bietet die Möglichkeit, die Zukunft über den Tod hinaus mitzugestalten. So können Sie über den Tod hinaus wichtige Themen unterstützen, die Ihnen bereits zu Lebzeiten am Herzen gelegen sind - und mit einer Testamentsspende für ROTE NASEN sogar Hoffnung für kranke Kinder schenken.

Für ROTE NASEN sind solche Spenden besonders kostbar. Damit können Clownausbildungen und Clownprogramme nachhaltig finanziert werden. Dies ermöglicht es uns auch in Zeiten, in denen die Spendenbereitschaft zurück geht, unsere Projekte weiter zu stützen. Die Clowns können im Spital und in der Reha, im Altenheim und den Flüchtlingseinrichtungen mit gutem Gewissen versprechen: „Wir kommen morgen wieder!“.

Rund 2.000 Menschen bedenken pro Jahr eine gemeinnützige Einrichtung in ihrem letzten Willen. Seit 2012 haben Österreichs Testamentsspender*innen in Summe fast 800 Mio. Euro zur Finanzierung gemeinnütziger Projekte vererbt. Damit sind Testamentsspenden ein unverzichtbares Standbein für die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen des Dritten Sektors. 

Im Vorjahr wurden wunderbare 80 Mio. Euro auf diesem Wege gespendet. Dies bedeutet, dass bereits jeder zehnte Spendeneuro aus einer Testamentsspende stammt. Das sind rund 10 % des gesamten Spendenaufkommens in Österreich. Eine beachtliche Summe.

Das eigene Testament aufsetzen schreckt ab? Es lohnt sich!

Rund 1.000 erblose Nachlässe gibt es pro Jahr (das heißt, dass 2019 13 Mio. Euro an den Staat flossen). Wenn Sie sich allerdings dazu entschließen, Ihr Testament selbst zu gestalten, tun Sie Gutes und wirken über Ihr Leben hinaus. Sie können Ihr Vermächtnis auch einem speziellen Projekt widmen und werden von uns in bleibender Erinnerung geehrt.

In Österreich gilt prinzipiell die gesetzliche Erbfolge. Auch wenn Sie ein Testament aufsetzen, haben die gesetzlichen Erben (nämlich Ihre direkten Nachkommen – Kinder und Enkelkinder- sowie der Ehepartner/die Ehepartnerin) jedenfalls Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wenn Sie ein rechtmäßiges Testament aufsetzen, können Sie verfügen, dass ein Ihnen nahestehender Mensch (der kein gesetzlicher Erbe ist oder eine gemeinnützige Organisation erben soll). Sie können diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen und so Ihren Willen verankern.

Bei nicht fachgerecht verfassten Testamenten kommt es zudem häufig zu Fehlern, die verhindern, dass der letzte Wille im Sinne des Verstorbenen erfüllt wird. Darum raten wir gemeinsam mit dem Verein für das gute Testament „Vergissmeinnicht“ zur kostenlosen Erstberatung bei einem Notar.

Sollten Sie sich für das Thema interessieren und mehr Information benötigen, sehen Sie sich dazu unsere Informationsseite an! Wir stellen dort gratis einen Testamentsrechner zur Verfügung, der Ihnen den gesetzlichen Pflichtteil ermitteln kann. Zudem bieten wir gratis Info-Broschüren zum Thema Testament richtig verfassen an. Sichern Sie sich gleich Ihr eigenes Exemplar des Testaments-Ratgebers.

Wollen Sie lieber bei einer Veranstaltung dabei sein, so bieten wir im September und Oktober dazu einige Termine an. Wir würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen!

Bei weiteren Fragen freue ich mich über eine Kontaktaufnahme. Sämtliche Gespräche bleiben selbstverständlich streng vertraulich.

Ihre Selina Brandauer, Ansprechperson für Testamentsspenden bei ROTE NASEN

Gerne bin ich für Sie jederzeit da, um Fragen vertraulich zu beantworten.

Selina Brandauer
Fundraising und Projektspenden
T: 01 318 0 3 13 - DW 33| M: 0660 887 38 75

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